Allgemeine Geschäftsbedingungen 1akurier.de Elmar Wittorf Transporte


1. 1akurier.de Elmar Wittorf Transporte, nachfolgend kurz EWT genannt, übernimmt und vermittelt Botendienste nach dem allgemeinen Frachtführerrecht HGB, den Bestimmungen des Straßengüterverkehrs CMR und des Warschauer Abkommens, sofern im folgenden nicht abweichende Regelungen getroffen sind.

2. Der Beförderungsvertrag kommt schriftlich oder fernmündlich zustande. Eine vom Auftraggeber abverlangte Zusage einer Lieferfrist benennt die nach menschlichem Ermessen zu erwartende Zeit, ist aber nicht bindend. Eine Ablieferquittung wird nur bei ausdrücklicher Aufforderung eingeholt.

3. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, Zollgründen, Einlagerung und Rücksendung entstehen.

4. Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Es ist vom Auftraggeber oder Empfänger spätestens bei Auslieferung dem auftragsausführenden Unternehmen auszuzahlen, sofern nicht eine Rechnungsstellung durch EWT im eigenen Namen oder im Auftrag des ausführenden Unternehmens vereinbart wurde.

5. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen sowie Sachen, die a) gegen Sitte und Anstand des In- oder jeweiligen Auslandes verstoßen, b) kennzeichnungspflichtige, gefährliche Stoffe, c) dem Postvorbehalt widersprechen.

6. EWT haftet bei Sachschäden bis € 10.000 und bei Vermögensschäden bis € 1.000, auch im internationalen Straßengüterverkehr, sofern eine entsprechende Wertangabe oder ein besonderes Interesse festgelegt wurde.

7. Die Haftung ist begrenzt auf € 1.000 bei Sachschäden an nationalen und internationalen Sendungen im Übernacht-Versand und an
a) Umzugsgut, b) Kostbarkeiten, Kunstgegenständen, Geld und geldwerten Papieren, c) Trailern, Containern, Fahrzeugen, Anhängern und Booten, d) lebenden Tieren.

8. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die 1akurier oder ihrer leitenden Angestellten.

9. EWT oder die von ihr beauftragten Unternehmen haben das Recht, den Inhalt des Beförderungsgutes zu überprüfen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sollte EWT oder das von ihr beauftragte Unternehmen irrtümlich oder unwissentlich ein Gut angenommen haben, das obigen Beförderungsbedingungen widerspricht, so haftet sie nicht für den daraus entstehenden Schaden.

10. Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Beförderungsgutes schriftlich gegenüber EWT geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit fälligen Gegenansprüchen, denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig. Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Segeberg.

11. Für die Nutzung des Online-Angebots von EWT unter der Internetadresse www.1akurier.de gilt der im zugehörigen Impressum abgebildete Haftungsausschluss.